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Keine Frau muß Misshandlung ertragen!
Es ist nicht Ihre Schuld, wenn Ihr Mann/Partner gewalttätig ist.
Er allein hat die Verantwortung für sein gewalttätiges Verhalten
zu tragen. Sie sind nicht die einzige Frau, die misshandelt wird, Frauenmisshandlung
betrifft jede 3. Frau weltweit.
Sie brauchen sich nicht wegen der erlittenen Gewalt zu schämen, es
gibt keine Gründe, die Gewalt gegen Frauen rechtfertigen könnten.
Körperliche und sexuelle Gewalt sind auch dann gesetzlich strafbar,
wenn der Misshandler ein Familienmitglied oder Ihr Lebensgefährte
ist. Brechen Sie das Schweigen, es hält Sie in Abhängigkeit
und schützt nur den Täter.
Kinder, die die Misshandlungen ihrer Mutter miterleben, sind misshandelte
Kinder. Schützen Sie Ihre Kinder, indem Sie die Misshandlungssituation
beenden.
Bei akuter Bedrohung
Rufen Sie die Polizei (Tel.: 110) oder alarmieren Sie die Nachbarn.
Rufen Sie um Hilfe.
Wenn die Polizei da ist
Es besteht die Möglichkeit, mit der Polizei alleine zu sprechen.
Machen Sie eine klare Aussage zu der Misshandlung. Schützen Sie durch
Ihre Aussage sich und Ihre Kinder und nicht Ihren Mann. Berichten Sie
der Polizei auch von zurückliegenden Misshandlungen oder Ihren Befürchtungen
vor weiteren Gewalttätigkeiten.
Benennen Sie nach Möglichkeit Zeuginnen und Zeugen. Die Polizei hat
die Möglichkeit den gewalttätigen Mann bis zu 14 Tage aus der
gemeinsamen
Wohnung zu verweisen.
Sie können diese Zeit nutzen sich in einer Frauenberatungsstelle
oder bei
einer Rechtsanwältin über Ihre Rechte zu informieren um zu klären,
wie es
für Sie und Ihre Kinder weitergehen kann. Sie können zum Beispiel
ein Kontaktverbot beantragen oder die Wohnung alleine nutzen. Sie können
die Polizei auch bitten, Sie mitzunehmen und zu einer Freundin oder in
ein Frauenhaus zu bringen. Nehmen Sie Ihre Kinder mit.
Nach der Misshandlung
Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin/lhrem Arzt ein Attest (gebührenpflichtig)
über Ihre Verletzungen ausstellen. Verleugnen Sie die Gewalt nicht.
Strafanzeige/Strafantrag
Gewalt gegen Frauen ist grundsätzlich gesetzeswidrig.
Die Polizei wird in der Regel eine Strafanzeige anfertigen und sie der
Staatsanwaltschaft übersenden. Bitten Sie die Polizei um eine Bestätigung
der Anzeige. Zusätzlich können Sie persönlich einen Strafantrag
stellen, das
verdeutlicht Ihr persönliches Interesse an der Strafverfolgung.
Sie können den Strafantrag innerhalb von 3 Monaten bei der Polizei
oder bei einer Rechtsanwältin stellen. Ihr persönlicher Strafantrag
kann bis zur Hauptverhandlung von Ihnen zurückgezogen werden. Die
Anzeige der Polizei kann von Ihnen nicht zurückgenommen werden.
Damit Ihr Mann/Partner für seine Gewaltanwendung auch gesetzlich
zur Verantwortung gezogen werden kann, ist Ihre Zeugenaussage unerlässlich.
Sie können sich von einer Rechtsanwältin in Ihren Rechten vertreten
lassen. Es ist sinnvoll eine Nebenklage zu beantragen. Wenn Sie über
ein geringes Einkommen verfügen, können Sie Prozesskostenhilfe
beantragen.
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