Autonomes Frauenhaus Frankfurt
Beratungsstelle
Verein Frauen helfen Frauen e.V.

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Was tun bei Gewalt?

Keine Frau muß Misshandlung ertragen!

Es ist nicht Ihre Schuld, wenn Ihr Mann/Partner gewalttätig ist. Er allein hat die Verantwortung für sein gewalttätiges Verhalten zu tragen. Sie sind nicht die einzige Frau, die misshandelt wird, Frauenmisshandlung betrifft jede 3. Frau weltweit.
Sie brauchen sich nicht wegen der erlittenen Gewalt zu schämen, es gibt keine Gründe, die Gewalt gegen Frauen rechtfertigen könnten.
Körperliche und sexuelle Gewalt sind auch dann gesetzlich strafbar, wenn der Misshandler ein Familienmitglied oder Ihr Lebensgefährte ist. Brechen Sie das Schweigen, es hält Sie in Abhängigkeit und schützt nur den Täter.
Kinder, die die Misshandlungen ihrer Mutter miterleben, sind misshandelte Kinder. Schützen Sie Ihre Kinder, indem Sie die Misshandlungssituation
beenden.

Bei akuter Bedrohung

Rufen Sie die Polizei (Tel.: 110) oder alarmieren Sie die Nachbarn.
Rufen Sie um Hilfe.

Wenn die Polizei da ist

Es besteht die Möglichkeit, mit der Polizei alleine zu sprechen. Machen Sie eine klare Aussage zu der Misshandlung. Schützen Sie durch Ihre Aussage sich und Ihre Kinder und nicht Ihren Mann. Berichten Sie der Polizei auch von zurückliegenden Misshandlungen oder Ihren Befürchtungen vor weiteren Gewalttätigkeiten.
Benennen Sie nach Möglichkeit Zeuginnen und Zeugen. Die Polizei hat die Möglichkeit den gewalttätigen Mann bis zu 14 Tage aus der gemeinsamen
Wohnung zu verweisen.

Sie können diese Zeit nutzen sich in einer Frauenberatungsstelle oder bei
einer Rechtsanwältin über Ihre Rechte zu informieren um zu klären, wie es
für Sie und Ihre Kinder weitergehen kann. Sie können zum Beispiel ein Kontaktverbot beantragen oder die Wohnung alleine nutzen. Sie können die Polizei auch bitten, Sie mitzunehmen und zu einer Freundin oder in ein Frauenhaus zu bringen. Nehmen Sie Ihre Kinder mit.

Nach der Misshandlung

Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin/lhrem Arzt ein Attest (gebührenpflichtig) über Ihre Verletzungen ausstellen. Verleugnen Sie die Gewalt nicht.

Strafanzeige/Strafantrag

Gewalt gegen Frauen ist grundsätzlich gesetzeswidrig.
Die Polizei wird in der Regel eine Strafanzeige anfertigen und sie der Staatsanwaltschaft übersenden. Bitten Sie die Polizei um eine Bestätigung der Anzeige. Zusätzlich können Sie persönlich einen Strafantrag stellen, das
verdeutlicht Ihr persönliches Interesse an der Strafverfolgung.
Sie können den Strafantrag innerhalb von 3 Monaten bei der Polizei oder bei einer Rechtsanwältin stellen. Ihr persönlicher Strafantrag kann bis zur Hauptverhandlung von Ihnen zurückgezogen werden. Die Anzeige der Polizei kann von Ihnen nicht zurückgenommen werden.
Damit Ihr Mann/Partner für seine Gewaltanwendung auch gesetzlich zur Verantwortung gezogen werden kann, ist Ihre Zeugenaussage unerlässlich.
Sie können sich von einer Rechtsanwältin in Ihren Rechten vertreten lassen. Es ist sinnvoll eine Nebenklage zu beantragen. Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.