Bei akuter Bedrohung

Rufen Sie die Polizei (Telefon 110) oder alarmieren Sie die Nachbarn. Rufen Sie um Hilfe.

Wenn die Polizei da ist

Sie haben das Recht, alleine mit der Polizei zu sprechen.

  • Machen Sie eine klare Aussage zu der erlebten Gewalt.
  • Schützen Sie durch Ihre Aussage sich und Ihre Kinder und nicht Ihren Mann.
  • Berichten Sie der Polizei auch von zurückliegenden Gewalterfahrungen oder Ihren Befürchtungen vor weiteren Gewalttätigkeiten.
  • Benennen Sie nach Möglichkeit Zeuginnen und Zeugen.

Die Polizei hat die Möglichkeit, den gewalttätigen Mann bis zu 14 Tage aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen.

Sie können die Polizei auch bitten, Sie mitzunehmen und zu einer Freundin oder in ein Frauenhaus zu bringen. Nehmen Sie Ihre Kinder mit.

Nach der Misshandlung

Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin/lhrem Arzt ein Attest (gebührenpflichtig) über Ihre Verletzungen ausstellen. Verleugnen Sie die Gewalt nicht.

Gewalt gegen Frauen ist grundsätzlich gesetzeswidrig.
Über die Möglichkeiten einer Strafanzeige, das Vorgehen der Polizei und das Verfahren bei Gericht können Sie sich in einer Frauenberatungsstelle informieren. Hier können Sie sich auch über die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes beraten lassen, wie z. B. Ihre Wohnung alleine zu nutzen oder ein Kontaktverbot für den gewalttätigen Partner zu beantragen.

Wichtige Notfallnummern:

110 Polizei
112 Notarzt/Feuerwehr
112 Notfallfax für Hör- und Sprachbehinderte

Unter diesem Link informiert der bff zum Thema digitale Gewalt. Hier finden Sie Informationen über die verschiedenen Formen von digitaler Gewalt und Sicherheitshinweise.